Grußwort

Grußwort von Bürgermeister Andreas Freiburg
16.06.2026
Naturschutzfachkartierung beginnt im Landkreis Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg weist darauf hin, dass das Landesamt für Umwelt mit der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Miltenberg beginnen wird. Diese rein zoologische Erhebung von Grundlagendaten schließt sich an die botanisch ausgerichtete Biotopkartierung an, deren Ergebnisse 2025 veröffentlicht wurden.
In der Naturschutzfachkartierung werden ausgewählte Tiergruppen untersucht und die Lebensräume seltener Tierarten dokumentiert, um aktuelle Erkenntnisse zu Vorkommen und Häufigkeit zu gewinnen. Die Arbeiten erfolgen im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU). Damit erfüllt das Landesamt seine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz und leistet einen wichtigen Beitrag, um Artenvielfalt und Biodiversität im Landkreis langfristig zu erhalten.
Die geplanten Geländearbeiten erstrecken sich über die Vegetationsperioden der Jahre 2026 bis 2028. Die Schwerpunkte der Erfassung bilden die Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken. Nach fachlichen Kriterien werden für die genannten Artengruppen verschiedene Untersuchungsflächen ausgewählt und durch Geländebegehungen untersucht. Die Ergebnisse gehen nach Abschluss der Kartierung in eine Datenbank am LfU ein und stehen voraussichtlich im Herbst 2029 für die Arbeit der Naturschutzbehörden und für Planungsvorhaben zur Verfügung. Auftragnehmer der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Miltenberg ist das Planungsbüro PGNU (Frankfurt), die fachliche Betreuung erfolgt durch eine externe, ebenfalls vom LfU beauftragte Firma.
Die Naturschutzfachkartierung ist eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachlich begründete Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind. Sie hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Mögliche Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung können der Homepage des LfU unter www.lfu.bayern.de/natur/naturschutzfachkartierung/index.htm entnommen werden.
Fragen beantwortet Carmen Liegl (Telefon: 0821/9071-5545, E-Mail: carmen.liegl@lfu.bayern.de).
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Landratsamt MIL