Collenberg Collenberg

Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl

27.01.2026
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab 16.02.2026

Briefwahlunterlagen werden erst ab 16.02.2026 verteilt

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden spätestens Anfang Februar 2026 an alle wahlberechtigten Bürger von Collenberg verteilt.

Möchten Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen, dann empfehlen wir Ihnen das Online-Verfahren:

  • Sie scannen den personalisierten QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder
  • Sie stellen den Antrag über die Internetseite Ihrer Gemeinde unter „Bürgerserviceportal/Briefwahlunterlagen“. 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. 

Die Briefwahlunterlagen können auch weiterhin schriftlich beantragt werden. Dafür benötigen wir Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben ausgefüllt und unterschrieben zurück. 
Möchten Sie auch für Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen, dann vergessen Sie bitte nicht, die Vollmacht auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens auszufüllen. 

Wenn Sie für eine evtl. Stichwahl des Landrats am 22.03.2026 ebenfalls Briefwahl beantragen wollen, so kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben bzw. im Bürgerserviceportal an. Die Unterlagen werden Ihnen dann automatisch auch zu einer evtl. Stichwahl zugestellt.

Nach Möglichkeit bitten wir Sie darum, nach Stimmabgabe die fertigen Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus einzuwerfen. Sie helfen damit, Portokosten für die Gemeinde einzusparen.

Haben Sie Fragen zur Briefwahl? Dann melden Sie sich unter der Telefon-Nummer 09376 / 971013 oder per Email an: gemeinde@collenberg-main.de 

Achtung:
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist erst ab dem 16.02.2026 gesetzlich erlaubt.

Wahlamt
Gemeinde Collenberg 

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Collenberg

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