Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Andreas Freiburg
05.09.2025
Kurzinformation zum Abschluss der Biotopkartierung
Das Bayerischen Landesamt für Umwelt informiert über die Veröffentlichung der Daten der Biotopkartierung im Landkreis Miltenberg.
Die Kartierungsergebnisse können über den UmweltAtlas Bayer eingesehen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm
Mitte September werden alle Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück im Landkreis Miltenberg ein Biotop neu erfasst oder aktualisiert wurde, vom Landesamt für Umwelt schriftlich informiert.
Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Abschluss der
Biotopkartierung im Landkreis Miltenberg
Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, die durch die Vielfalt Ihrer typischen Lebewesen einzigartig sind. Sie sind für den Erhalt unserer Landschaft von unschätzbarem Wert.
Diese Kostbarkeiten unserer Heimat möchten wir für künftige Generationen gemeinsam mit Ihnen bewahren.
Die Erfassung der Biotope und regelmäßige Aktualisierungen des Datenbestandes durch die Biotopkartierung sind die wesentliche Wissensgrundlage hierfür.
Seit Juni 2020 wurden unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt(LfU) im Landkreis Miltenberg die erhaltenswerten Lebensräume neu erfasst. Die Kartierungen wurden nun abgeschlossen und die Ergebnisse über unseren UmweltAtlas Bayern veröffentlicht. Der UmweltAtlas Bayern kann auf unserer Internetseite zur Biotopkartierung aufgerufen werden.
Vor über 35 Jahren wurden die Biotope im Landkreis erstmalig erhoben. Nun wurde das Wissen zur Naturausstattung im Landkreis auf den neuesten Stand gebracht.
Durch die Biotopkartierung werden keine Biotope „ausgewiesen“ oder Flächen unter Schutzgestellt. Bei der Biotopkartierung handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen (insb. § 30 Bundesnaturschutzgesetz, Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz) gelten
unmittelbar, unabhängig davon, ob eine Fläche als Biotop erfasst wurde oder nicht.
Landwirte können über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm eine Vergütung für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege einer in der Biotopkartierung erfassten Fläche erhalten. Für Behörden und Naturschutzverbände ist die Biotopkartierung zudem die wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der schützenswerten Lebensräume im Landkreis.
Für Rückfragen steht das Team der Biotopkartierung am LfU zur Verfügung: Tel.: 0821/9071-5525, biotopkartierung@lfu.bayern.de
Weitere Informationen zur Biotopkartierung bieten die LfU-Homepage
(http://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm)
und die kostenfreie Broschüre „Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren“
(https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00374.htm)
Kategorien: Amtliche Mitteilungen