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Regionalbudget der Kommunalen Allianz Südspessart

18.11.2025
Auch im Jahr 2026 steht der Allianz Südspessart wieder ein Regionalbudget zur Verfügung, mit dem Kleinprojekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden können.

Auch im Jahr 2026 fördert die ILE Südspessart wieder Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Ab sofort können bis zum 11. Januar 2026 Projektanträge eingereicht werden!

Wie sieht das Regionalbudget 2026 konkret aus?

Kleinprojekte erhalten einen Zuschuss von bis zu 80 % auf die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben (= Bruttokosten, mit Ausnahme bei nach § 15 UStG Vorsteuerabzugsberechtigung) abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte), maximal 10.000 €. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Die finanziellen Mittel setzen sich zu 90 % aus der Förderung des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Mittel des Bundes und des Freistaates Bayern) und zum restlichen Teil aus Beiträgen der ILE-Gemeinden zusammen. 

Welche Projekte werden gefördert?

Bezuschusst werden können nur Kleinprojekte, deren Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen, und die den Zweck verfolgen den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu stärken. Von der Errichtung von Sonnenliegen an einem Aussichtspunkt über die Erstellung eines Audioguides zur Ortsgeschichte bis hin zur Beschaffung von Musikinstrumenten, um Kindern und Jugendlichen Schnupperunterricht anbieten zu können, ist in diesem Zusammenhang vieles denkbar. Die Förderung von Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen, beispielsweise an Vereinsheimen, sowie der laufende Betrieb sind allerdings nicht möglich.

Um einen Förderantrag einzureichen ist es notwendig das angehängte Antragsformular auszufüllen und eine plausible Kostenschätzung abzugeben. Um vorab die Förderfähigkeit der Projektidee abzuklären und im Vorfeld über die einzureichenden Unterlagen zu sprechen, nehmen Sie vorab Kontakt mit Lena Batrla auf.  

Wie kann ich einen Projektantrag stellen?

Projektanträge können ab sofort bis zum 11. Januar 2026 eingereicht werden. Ein Antrag besteht in der Regel aus dem Antragsformular mit Kurzbeschreibung und einer Kostenübersicht der geplanten Investitionen inkl. Angeboten. Sie sollten Ihr Vorhaben so genau wie möglich beschreiben (siehe auch „Auswahlkriterien“).

Nach Ende des Zeitraums, entscheidet das Entscheidungsgremium anhand von vorher festgelegten Kriterien, welche Projekte eine Förderung erhalten. Im Anschluss wird zwischen Projektträger und der Gemeinde Collenberg (verantwortliche Stelle) ein Vertrag geschlossen. Dann kann die Umsetzung beginnen. 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Jedes Projekt

… braucht eine fertige Idee inkl. Angebot zur Kostenschätzung.

… braucht einen Projektträger (Verein, Gemeinde, Privatperson, etc.) mit Steuernummer.

… muss vorfinanziert werden – der Zuschuss fließt erst im Nachgang.

… wird vom Entscheidungsgremium anhand von Kriterien bewertet.

… dient der Umsetzung des ILEKs und der Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.

… muss bewilligt sein, bevor mit der Umsetzung begonnen werden kann. Lediglich Angebote und Vorplanungen dürfen vorab eingeholt und geleistet werden.

… muss bis zum 01.10.2026 umgesetzt, abgerechnet und komplett abgeschlossen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!

Weitere Informationen?

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind schon jetzt unter http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/ und im Downloadbereich unter www.suedspessart.de abrufbar.

Bitte beachten Sie folgende Formulare:

Förderantrag für Kleinprojekte

Merkblatt

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Collenberg

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