Grußwort

Grußwort von Bürgermeister Andreas Freiburg
18.02.2026
Kommunalwahlen 2026
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses
Bekanntmachung Verkündung vorläufige Wahlergebnisse
Bekanntmachung eingereichte Wahlvorschläge Bürgermeister
Bekanntmachung eingereichte Wahlvorschläge Gemeinderat
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages
(aus technischen Gründen nur auf der Homepage einzusehen)
Wann wird gewählt?
Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Wer wird gewählt?
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.
Dabei werden
a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.
Nur wenige Bürgermeister- und Landratswahlen finden außerhalb dieses Termins statt, falls nämlich die Amtszeit einer amtierenden ersten Bürgermeisterin, eines amtierenden ersten Bürgermeisters, einer amtierenden Landrätin oder eines amtierenden Landrats nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderates bzw. Kreistages übereinstimmt, z. B. nach Tod oder Rücktritt einer vorherigen Amtsinhaberin oder eines vorherigen Amtsinhabers.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Gemeinde Collenberg