Collenberg Collenberg

Öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen

18.02.2026
Kommunalwahlen 2026

Kommunalwahlen 2026

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses

Bekanntmachung Verkündung vorläufige Wahlergebnisse

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung eingereichte Wahlvorschläge Bürgermeister  

Bekanntmachung eingereichte Wahlvorschläge Gemeinderat  

Bekanntmachung über die Sitzung des Beschwerdeausschusses bei der Regierung von Unterfranken für die am 08. März 2026 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen  

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 

(aus technischen Gründen nur auf der Homepage einzusehen)

Wann wird gewählt?

Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

 Wer wird gewählt?

Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.

Dabei werden

a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte

gewählt.

Nur wenige Bürgermeister- und Landratswahlen finden außerhalb dieses Termins statt, falls nämlich die Amtszeit einer amtierenden ersten Bürgermeisterin, eines amtierenden ersten Bürgermeisters, einer amtierenden Landrätin oder eines amtierenden Landrats nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderates bzw. Kreistages übereinstimmt, z. B. nach Tod oder Rücktritt einer vorherigen Amtsinhaberin oder eines vorherigen Amtsinhabers.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Gemeinde Collenberg

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