Grußwort

Grußwort von Bürgermeister Andreas Freiburg
23.01.2026
Anzeigen von Änderungen
Als Eigentümer bzw. Eigentümerin eines Grundbesitzes sind Sie gesetzlich verpflichtet, sämtliche Änderungen Ihrem zuständigen Finanzamt zu melden. Die Meldungen sollen jährlich bis 31. März erfolgen.
Um welche Änderungen es sich speziell handelt, wer die Änderungen anzuzeigen hat und welche Termine hier berücksichtigt werden müssen, finden Sie im Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
Flyer Grundsteuer: Anzeigen von Änderungen
Link nur auf Homepage möglich, nicht in der HeimatInfo App
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Gemeinde Collenberg