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        <title>Aktuelle Meldungen</title>
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        <pubDate>Tue, 05 May 2026 11:27:05 GMT</pubDate>
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                <title>Hohe Waldbrandgefahr </title>
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                    <p><em><strong>Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten und außerhalb der bebauten Ortslagen äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen.</strong></em></p>
<p><em><strong>Auf Grund der aktuell vorherrschenden und zum Wochenende gleichbleibenden Wald- und Graslandbrandgefahr weisen wir auf folgende Regelungen hin:</strong></em></p>
<ul>
<li>Kein offenes Feuer im Wald außerhalb geschlossener Ortslagen</li>
<li>Verbote gelten insbesondere für Holz- oder Kohlegrills, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage und den öffentlichen Plätzen - <strong>Grillplatz Lochtel und Feuerstelle am Main sind gesperrt</strong>.<br /> <strong>Ausnahme:</strong> Das Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist gestattet.</li>
<li>Nicht Rauchen und keine Zigarettenreste wegwerfen. Dies gilt auch für die Auto- oder Bahnfahrt entlang dieser Zonen</li>
<li>Keine Glasabfälle liegen lassen, sie könnten bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken.</li>
<li>Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines Kraftfahrzeuges erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen. Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen.</li>
</ul>
<p>Informationen zur aktuellen Lage finden Sie auf den Internetseiten:</p>
<p><a href="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html" title="https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Waldbrandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst</a></p>
<p><a href="https://wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html" title="https://wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutscher Wetterdienst - Grasland-Feuerindex</a></p>
<p></p>
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                <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Halbseitige Stra&#223;ensperrung Collenberg-Kirschfurt</title>
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                    <![CDATA[
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                    <h4>Aufgrund von Restarbeiten:</h4>
<p><big><strong>St 2315 OT Kirschfurt - Collenberg (OT Reistenhausen) halbseitig gesperrt, teilweise mit Ampelregelung!</strong></big></p>
<p><strong><big>Die Durchführung der Arbeiten finden im Zeitraum 23.04.2026 – 29.05.2026 statt.</big></strong></p>
<p><em>Information von: </em></p>
<p style="text-align: left;"><em>Straßenverwaltung Landkreis Miltenberg</em></p>
<p style="text-align: left;"><em>Staatliches Bauamt Aschaffenburg</em></p>
<p style="text-align: left;"><em>Cornelienstraße 1, 63739 Aschaffenburg</em></p>
<p><img alt="" src="/media/100781/strassensperrung-ostern-26.jpg?width=358&amp;height=337" data-udi="umb://media/84d77255aafd4076a19d9019652fc5e4" style="width: 358px; height: 337px;" /></p>
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                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>N&#228;chste Gemeinderatssitzung</title>
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                    <p>Die voraussichtlich nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 18. Mai 2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden durch Aushänge in den gemeindlichen Schaukästen und auf unserer Homepage unter Rathaus &amp; Bürgerservice -&gt; Gemeinderat veröffentlicht.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Ert&#252;chtigung Oberer Vorhafen  der Schleuse Freudenberg</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <h4><big><small>Ertüchtigung Oberer Vorhafen der Schleuse Freudenberg<br /></small></big></h4>
<p><big><small>Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,<br />mit der umfangreichen Modernisierung wird der 90 Jahre alte Vorhafen für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb in den nächsten Jahrzehnten <br />auf den Stand der Technik gebracht.<br />Durch die Neugestaltung des Oberen Schleusenvorhafens entstehen Warteplätze für die Berufs- und Freizeitschifffahrt, um die sichere Ein und <br />Ausfahrt im Schleusenbereich zu gewährleisten. Dafür wird die vorhandene schadhafte Pflaster böschung durch senkrechte Stahlspundwände auf <br />einer Länge von rd. 400 m ersetzt. Daran schließt sich ein rd. 100 m langer Bereich mit naturnaher Uferbefestigung an.<br />Parallel dazu erfolgt der Neubau der Oberflächenbefestigung, der Beleuchtung, des Pegelhauses und der gesamten zugehörigen Verkabelung.<br /></small></big></p>
<p><big><small>Unsere planmäßige Bauzeit: <br />Winter 2025/2026 bis Frühjahr 2028</small></big></p>
<p>Während einer Baumaßnahme dieser Art lassen sich nicht alle Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner vermeiden.<br />Daher ergreift das WNA Aschaffenburg gemeinsam mit seinen Auftragnehmern Maßnahmen, um diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten:</p>
<p><br />• Wir koordinieren einen erheblichen Teil der An und Abtransporte über den Wasserweg und minimieren somit belastenden LKW Verkehr.<br />• Unsere Arbeitsphasen sind ausschließlich werktags, um keine Ruhezeiten zu gefährden.</p>
<p><strong>Unsere täglichen Arbeitszeiten: </strong><br /><strong>Montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr</strong></p>
<p>Zur Veranschaulichung finden Sie <a href="/media/101165/flyer-ausbau-vorhafen-oberwasser.pdf" title="Flyer Ausbau Vorhafen Oberwasser.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/109cdc4db7fc448282d044bd35d6a38d" rel="noopener noreferrer">hier</a> unseren Flyer mit Bildmaterial </p>
<p></p>
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                <pubDate>Thu, 12 Feb 2026 16:44:32 GMT</pubDate>
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                <title>Mikrozensus 2026 - Haushalte werden befragt</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <h3><big>Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt <br /></big></h3>
<p><big>Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung.<br /><br />Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung. <br />Fürth. </big></p>
<p><big>Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa <br />65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen <br />dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ <br />hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.</big></p>
<p><big><br /><strong>Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?</strong><br />Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme <br />am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe <br />über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. <br />Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. <br /><strong></strong></big></p>
<p><small><big><strong>Es besteht Auskunftspflicht</strong><br />Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.<br /><br /><strong>Hinweise:</strong> <br /><strong>Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?</strong><br />Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:<br />Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Groß-inventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben. <br />Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.<br /><strong>Weitere Informationen:</strong><br /><strong>Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:</strong> <br /><a href="https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html">https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html</a> </big></small><small><big>Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: <br />statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4<br /><a href="http://www.statistik.bayern.de">http://www.statistik.bayern.de</a> </big></small><small><big>Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben gehören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.</big></small></p>
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                <pubDate>Tue, 27 Jan 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Grundsteuer in Bayern</title>
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                    <p>Als Eigentümer bzw. Eigentümerin eines Grundbesitzes sind Sie gesetzlich verpflichtet, sämtliche Änderungen Ihrem zuständigen Finanzamt zu melden. Die Meldungen sollen jährlich bis 31. März erfolgen. </p>
<p>Um welche Änderungen es sich speziell handelt, wer die Änderungen anzuzeigen hat und welche Termine hier berücksichtigt werden müssen, finden Sie im Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern.</p>
<p><a href="/media/100377/flyer-6-seitig-grundsteuer_anzeige-von-aenderungen_20251127.pdf" title="Flyer Änderung Grundsteuer ab 2026" target="_blank" data-udi="umb://media/6130932a93204c21bcbe03ebe74e1738" rel="noopener noreferrer">Flyer Grundsteuer: Anzeigen von Änderungen</a></p>
<p>Link nur auf Homepage möglich, nicht in der HeimatInfo App</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 23 Jan 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>&#196;nderung der Deutschen Rentenversicherung zum 01. Januar 2026</title>
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                    <h3>Mit dem Jahreswechsel gibt es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einige Neuerungen. Welche das sind, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.</h3>
<p><strong>Beitragssatz bleibt stabil</strong></p>
<p>Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil: Bereits seit neun Jahren in Folge liegt er bei 18,6 Prozent, in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er 24,7 Prozent.</p>
<p>Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen</p>
<p>Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2026. Für Menschen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab Januar bei rund 20.700 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt sie mindestens rund 41.500 Euro.</p>
<p><strong>Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung</strong></p>
<p>Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente hängt von den zurückgelegten Versicherungszeiten ab. Durch die „Zurechnungszeit“ werden Betroffene zusätzlich so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum regulären Renteneintritt weitergearbeitet und Beiträge eingezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Der reguläre Rentenbeginn steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren und 2 Monaten mit 66 Jahren und 3 Monaten. Damit erhöht sich die Zurechnungszeit um einen Monat, wodurch die Rente höher ausfällt.</p>
<p><strong>Regulärer Renteneintritt: Altersgrenzen werden weiter angehoben</strong></p>
<p>Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente wird bis 2031 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Der Jahrgang 1961 erreicht seine reguläre Altersgrenze daher mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze. Der individuelle Beginn des Ruhestands lässt sich mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner ganz einfach selbst berechnen.</p>
<p><strong>Rente für besonders langjährige Versicherte: Altersgrenze steigt um weitere zwei Monate</strong></p>
<p>Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (früher Rente ab 63) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Für 1962 Geborene liegt sie bei 64 Jahren und acht Monaten. Sie erhöht sich für später Geborene um zwei Monate pro Jahrgang. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Diese Altersrente kann nach mindestens 45 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne Abschläge in Anspruch genommen werden.</p>
<p><strong>Abschläge für die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahre steigen</strong></p>
<p>Wer mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, kann mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, jedoch nur mit Abschlägen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Da sich das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre erhöht, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente. Für Versicherte des Jahrgangs 1963, die 2026 63 Jahre alt werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und zehn Monaten. Bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,8 Prozent.</p>
<p><strong>Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro</strong></p>
<p>Die Minijob-Grenze, also die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, steigt 2026 von 556 Euro auf 603 Euro. Grund hierfür ist die Kopplung an die Entwicklung des Mindestlohns: Dieser steigt 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro und damit auch die Minijob-Grenze. Die kurzfristige Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb wird 2026 von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen auf 15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage erhöht.</p>
<p><strong>Minijob: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung widerrufbar</strong></p>
<p>Voraussichtlich ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine vorgenommene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen. Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei mehreren Minijobs ist sie nur einheitlich möglich. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.</p>
<p><strong>Midijob: Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt</strong></p>
<p>Seit 1. Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob, die „Geringfügigkeitsgrenze“, dynamisch angelegt und folgt der Entwicklung des Mindestlohns. Steigt der gesetzliche Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob, wodurch sich der Übergangsbereich im Midijob verändert: Im Jahr 2026 steigt die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich von 556,01 Euro auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Als Midijobber gilt, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdient. Für Verdienste innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Erwerbstätige einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dieser steigt bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro. Erst dann wird die volle Beitragshöhe fällig. Die Rentenansprüche werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet und vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht.</p>
<p><strong>Beitragsbemessungsgrenze und Durchschnittsentgelt steigen</strong></p>
<p>Die Beitragsbemessungsgrenze gilt seit 2025 einheitlich für Ost- und Westdeutschland. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüberhinausgehende Beträge werden keine Beiträge fällig. 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 8.050 Euro auf 8.450 Euro.</p>
<p>Das jährliche Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung von Entgeltpunkten im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2026 vorläufig 51.944 Euro betragen. 2025 waren es 50.493 Euro. Das vorläufiges Durchschnittsentgelt wird benötigt, da zum Zeitpunkt der Rentenberechnung die Lohn- und Gehaltsdaten des laufenden Jahres zur Bestimmung des finalen Durchschnittsentgelts noch nicht vorliegen.</p>
<p><strong>Jährliche Bezugsgröße in der Rentenversicherung steigt ebenfalls</strong></p>
<p>Die jährliche Bezugsgröße steigt 2026 von 44.940 Euro auf 47.460 Euro. Umgerechnet auf den Monat, ergeben sich 3.955 Euro. Anhand der Bezugsgröße werden beispielsweise die Beiträge von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der Rentenversicherung berechnet. Die Bezugsgröße steigt, weil sie dynamisch an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Sie orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen aller Rentenversicherten des vorvergangenen Jahres (z.B. für 2026 an den Löhnen von 2024) und wird jährlich angepasst.</p>
<p><strong>Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen</strong></p>
<p>Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro. Bis spätestens 31. März 2026 können noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 gezahlt werden. Möglich ist dies mit Beträgen zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro.</p>
<p>Alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten, ebenso Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Auch Menschen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, können bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dadurch ihre Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.</p>
<p><strong>Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent</strong></p>
<p>2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 in den Ruhestand geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.</p>
<p><strong>Abgabe zur Künstlersozialversicherung sinkt</strong></p>
<p>Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2026 von bisher 5 Prozent auf 4,9 Prozent. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Bemessungsgrundlage sind alle Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlt wurden. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.</p>
<p></p>
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                <pubDate>Fri, 09 Jan 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.collenberg-main.de/collenberg/aktuell/aktuelle-meldungen/aenderung-der-deutschen-rentenversicherung-zum-01-januar-2026/</guid>
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                <title>Heimat Info - Die Gemeinde Collenberg jetzt als App!</title>
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                    <p><strong>In unserer neuen Collenberg App „Heimat-Info“ erhalten Sie als Bürger oder Bürgerin sämtliche Informationen, wie News oder Veranstaltungen direkt aufs Smartphone oder Tablet. Die Heimat-Info APP steht kostenlos zum Download zur Verfügung.</strong></p>
<p>Heimat-Info Benachrichtigungsfunktion: Glocke aktiviert?</p>
<p>Mit der Heimat-Info APP können Sie sich auch an Termine oder Neuigkeiten erinnern lassen. Egal ob über Neuigkeiten aus dem Rathaus oder anstehende Veranstaltungen unserer Vereine, Organisationen und Einrichtungen. Mit unserer Gemeinde-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand! Einfach Glocke aktivieren und schon erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung, wann immer es etwas Neues aus unserem Ort oder in den umliegenden Gemeinden gibt. Ggf. finden Sie auch Ihren Urlaubsort in der App und können sich unkompliziert informieren. Stöbern Sie einfach auf <a href="https://www.heimat-info.de/" title="https://www.heimat-info.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.heimat-info.de</a> </p>
<p><strong>Sind Sie schon dabei?</strong></p>
<p><strong>Laden Sie die App jetzt herunter:</strong></p>
<p>Hier klicken für Play Store (Samsung etc.): <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=info.heimat.app&amp;hl=de" title="https://play.google.com/store/apps/details?id=info.heimat.app&amp;hl=de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://play.google.com/store/apps/details?id=info.heimat.app&amp;hl=de</a></p>
<p>Hier klicken für App Store (iPhone): <a href="https://apps.apple.com/de/app/heimat-info/id1589746365" title="https://apps.apple.com/de/app/heimat-info/id1589746365" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://apps.apple.com/de/app/heimatinfo/id1589746365</a></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Natürlich stehen wir für Fragen und Hilfestellung auch gerne zur Verfügung.</p>
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                <pubDate>Thu, 26 Jun 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Vorsicht: Falscher Polizist am Telefon</title>
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                    <p>Polizeiliche Kriminalprävention                                      <br /> der Länder und des Bundes<br /> Zentrale Geschäftsstelle</p>
<p> <br />Gefühlt hat man die Warnung vor Falschen Polizeibeamten schon tausendfach gelesen. Dennoch fallen auch tausendfach Seniorinnen und Senioren auf die Falschen Polizisten rein, übergeben ihnen vertrauensvoll ihre gesamten Ersparnisse. Bitte warnt Eure Angehörigen, Nachbarn und Bekannte vor dieser Masche:</p>
<p> LINK <a href="https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/falscher-polizist-am-telefon/" title="https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/falscher-polizist-am-telefon/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/falscher-polizist-am-telefon/</a></p>
<p>Hashtags: <br /> #Prävention #senioren #betrug #falschePolizisten #falschepolizeibeamte</p>
<p> </p>
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                <pubDate>Mon, 26 Feb 2024 13:06:32 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.collenberg-main.de/collenberg/aktuell/aktuelle-meldungen/vorsicht-falscher-polizist-am-telefon/</guid>
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                <title>Sauberhaltung von Grundst&#252;cken und Gehsteigen</title>
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                    <p>Vor allem sollte auf die in den Verkehrsraum wachsenden Sträucher und Bäume geachtet werden. Diese sind so weit zurück zu schneiden, dass insbesondere Fußgänger und die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden.</p>
<p></p>
<p>Weiterhin sind die an Grundstücke angrenzende Gehsteig- bzw. Regenrinnen von Grasbewuchs sauber zu halten.</p>
<p></p>
<p>Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung und sagen hierfür herzlichen Dank!</p>
<p><img alt="" src="/komX/nothing.jpg" data-udi="umb://media/f3653dce119f4f80bef5ab4935850655" style="width: 0px; height: 0px;" /></p>
<p></p>
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                <pubDate>Thu, 18 Jul 2019 11:10:47 GMT</pubDate>
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