Collenberg Collenberg

Befahren von Waldwegen und privaten Wiesengrundstücken

29.09.2023
Befahren von Wald- und Flurwegen – letztmaliger Appell

Befahren von Wald- und Flurwegen – letztmaliger Appell

Wie bereits im Mitteilungsblatt vom 25.05.2023 mitgeteilt, ist das Befahren von Wald- und Flurwegen im Regelfall nur durch Berechtigte zulässig (Land- und Forstwirtschaft) und wurde entsprechend vom gemeindlichen Bauhof neu ausgeschildert.

In der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023 wurden nochmals, die teils schon seit Jahrzehnten bestehenden Beschilderungen, durch den Beschluss von verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Erlangung einer aktuellen Rechtssicherheit und als Basis zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen beschlossen.

Leider hat sich die Uneinsichtigkeit einiger Mitbürger nicht geändert. Wir appellieren daher letztmalig an die Bevölkerung, das unberechtigte Befahren von Wald- und Flurwegen zu unterlassen.

Sollten wir weiterhin Verstöße feststellen, werden wir diese zur Ahndung an die entsprechenden Behörden weiterleiten.

Gemeinde Collenberg

Ordnungsamt

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Collenberg

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